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BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld am 2015-06-01 11:11

OLG Frankfurt: Verlängerung der Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung zum Vorteil des Verbrauchers zulässig und kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß - 1 Monat statt 14 Tagen

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Dieser Artikel erwähnt OLG Hamm und über OLG Frankfurt und Urt, erschienen bei BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld