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BBECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld am 2023-12-22 18:00
EuGH: Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO muss auch Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllen - Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ist Kompensation für konkreten Schaden
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Experimentelle, automatisiserte Zusammenfassung
Dieser Artikel handelt von EU und zu EuGH, erschienen bei BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld