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TagesanzeigerTagesanzeiger am 2022-06-03 16:15

Urteil des Bundesgerichts: Uber muss seine Fahrer wie Angestellte behandeln

Der Fahrdienst Uber fällt in Genf unter das Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge. Anders verhält es sich beim Essenslieferdienst der Firma.

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Dieser Text enthält Erwähnungen von Uber Eats und darüber hinaus über Salvatore Di Nolfi und Uber Switzerland GmbH und Schweiz als auch über Genève, erschienen auf Tagesanzeiger