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Neues DeutschlandNeues Deutschland am 2020-01-10 17:08

AfD-Parteispendenaffäre: Dreist, dreister, Meuthen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat bestätigt: Die Strafzahlung des Bundestags aufgrund einer illegalen Wahlkampfunterstützung zugunsten der AfD ist ...

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