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HandelsblattHandelsblatt am 2019-11-28 21:59

Onlinehändler: EuGH-Generalanwalt: Amazon muss Produkte auf Markenrechtsverletzungen überprüfen

Internethändler könnten sich laut EuGH-Anwalt nicht aus der Veranwortung ziehen, wenn Produkte gegen Markenrechte verstoßen.

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Dieser Artikel enthält Erwähnungen von Coty Germany und zu Manuel Campos Sanchez Bordona und darüber hinaus Europäischen Gerichtshof, EuGH und zu AFP und darüber hinaus Deutschland und ebenfalls zu Luxembourg, veröffentlicht von Handelsblatt