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Legal TribuneLegal Tribune am 2018-05-29 12:31

EuGH zum Schächten ohne Betäubung: Tier­schutz und Lebens­mit­tel­si­cher­heit gehen vor

Tiere ohne vorherige Betäubung zu schlachten ist in der Union verboten, Ausnahmen gelten nur für besonders zugelassene Schlachthöfe.

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Dieser Artikel enthält Erwähnungen von VO EG und ebenfalls über EuGH und ebenfalls Urt und über Belgique, erschienen auf Legal Tribune